IHK: Handel und Gastronomie „unverzüglich“ öffnen!

IHK | Arbeitswelt - Sonstiges
von hallelife.de | Redaktion
Die darin vorgegebenen Stufen trügen weder den aktuellen Erkenntnissen über Infektionsherde noch den bewährten Hygienekonzepten der Unternehmen ausreichend Rechnung, so Brockmeier. Lockerungen, die im Plan erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder sogar 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner möglich sein sollen, müssten stattdessen „unverzüglich“ erfolgen:
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Insbesondere der Einzelhandel soll nach Ansicht der IHK flächendeckend über alle Segmente hinweg wieder öffnen dürfen, wenn Abstands- und Hygieneregeln befolgt werden.
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Gastronomische Betriebe sollten ebenfalls unmittelbar wieder Gäste bewirten dürfen, wenn sie vorgegebene Personenbegrenzungen, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen können.
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Im Beherbergungsgewerbe sollten zunächst – unabhängig von Inzidenzwerten – alle autarken Einrichtungen wie etwa Campingplätze, Ferienhäuser und -wohnungen wieder in Betrieb gehen dürfen. Hotels sollten eine verbindliche Öffnungszusage ab einem Inzidenzwert von unter 50 bekommen, fordert die IHK.
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Auch fachkundig organisierte Veranstaltungen sollten mit einer beschränkten Teilnehmerzahl wieder möglich sein, wenn Schnelltests aller Teilnehmer erfolgen.
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Körpernahe Dienstleister – wie etwa Kosmetikstudios – sollten ebenfalls ohne Inzidenzbeschränkung wieder öffnen dürfen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Für die nächsten Schritte fordert die IHK grundsätzlich: Nicht die Lockerung oder Aufhebung beschlossener Maßnahmen sollten gerechtfertigt werden müssen, sondern – umgekehrt – weitere fortgesetzte Einschränkungen grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte! Schwerpunktmäßig sollte das Infektionsgeschehen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen als Kriterium herangezogen werden – und nicht das allgemeine Infektionsgeschehen in der Bevölkerung. Maßgeblich für Öffnungsschritte sollte insbesondere die Auslastung der Intensivbetten durch Corona-Patienten sein.