Einstiegsqualifizierung als „Türöffner“ für eine Ausbildung

von 9. März 2021

Damit Jugendliche und Arbeitgeber zueinander finden, kann noch in diesem Jahr eine Einstiegsqualifizierung – kurz EQ genannt – begonnen werden. Jugendliche haben hierbei die Möglichkeit, den zukünftigen Ausbildungswunsch auf Herz und Nieren zu prüfen, sich auszuprobieren und einen Arbeitgeber von sich zu überzeugen. Der Arbeitgeber hat eine Entscheidungshilfe bei der Besetzung des Ausbildungsplatzes.

Das Jahr 2021 stellt sowohl Jugendliche als auch Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Um unabhängig davon die Weichen für einen erfolgreichen Ausbildungsbeginn in diesem Jahr zu stellen, besteht noch bis zum 1.April 2021 die Möglichkeit, eine Einstiegsqualifizierung zu beginnen.

Was genau ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ)?

Die EQ ist ein vergütetes Langzeitpraktikum mit einer Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem zwischen Betrieb und den jungen Menschen ein Vertrag abgeschlossen und eine Vergütung gezahlt wird. Die Unternehmen erhalten vom Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis einen Zuschuss zur EQ-Vergütung sowie eine Pauschale für Sozialversicherungsabgaben.

Die EQ soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Deshalb orientiert sich die Einstiegsqualifizierung an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Im Betrieb werden die Jugendlichen an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt. Sie können zugleich ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Viele junge Menschen haben Potentiale, die mitunter erst auf den „zweiten Blick“ auffallen. Oft entwickeln sie sich in der beruflichen Praxis sehr gut. Mit einer EQ können sich Betriebe, ohne großes unternehmerisches Risiko, die potentielle Nachwuchskraft und spätere Fachkraft sichern.

Kontakt aufnehmen

„Näheres zu diesem Unterstützungsangebot erfahren die Jugendlichen bei ihrem Kundenberater und die Arbeitgeber bei ihrem Ansprechpartner des Arbeitgeberservice“, so Reinboth. „Sprechen Sie uns an“, so sein Appell.

Eine Terminabstimmung kann per Telefon oder online erfolgen. Weiterführende Informationen dazu erhalten die Jugendlichen unter https://www.efa-sk.de/web3/

Arbeitgeber finden die regional zuständigen Kundenberater des Arbeitgeberservice hier:
https://www.efa-sk.de/web3/arbeitgeber-und-traeger/arbeitgeberservice/der-arbeitgeberservice-stellt-sich-vor.html