Mehr Unternehmen bekommen eine „Ausbildungsprämie“

von 21. Dezember 2020

Jetzt wurde dieses Programm verlängert und der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen erweitert. „Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Azubis und ihre Ausbildungsbetriebe!“ sagt Dr. Simone Danek, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und Weiterbildung. „Betriebe werden unterstützt, wenn sie zu ihren Auszubildenden stehen!“ Laut einer IHK-Umfrage laufe die Berufsausbildung bei vier von fünf Unternehmen im Süden Sachsen-Anhalts normal weiter. Diese Quote sei in anderen Bundesländern geringer, betont Danek.

Bislang konnten kleine und mittlere Ausbildungsunternehmen Zahlungen beantragen, wenn sie genauso viele oder sogar mehr Auszubildende eingestellt haben wie in den Jahren zuvor. Außerdem mussten sie für April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent Umsatzeinbußen nachweisen. Dieser Zeitraum wurde auf das ganze Jahr 2020 ausgeweitet: Jetzt ist ein Betrieb anspruchsberechtigt, wenn er in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 Prozent oder in fünf aufeinander folgenden Monaten mindestens 30 Prozent Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte – jeweils verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darüber hinaus wurden auch andere Bedingungen für eine Prämienzahlung ausgeweitet, so etwa auch der Zeitraum, Anträge zu stellen. Danek schätzt, dass nun deutlich mehr Unternehmen eine solche Prämie bekommen können.

Nicht verändert wurde die Höhe der einmaligen Zuschüsse: 2.000 Euro pro Azubi als reguläre Ausbildungsprämie, 3.000 Euro bei zusätzlichen Anstrengungen. „Aber wie bei vielen staatlichen Leistungen ist natürlich das ‚Kleingedruckte‘ zu beachten“, erklärt Danek. Zum Beispiel könnten nun auch größere Firmen – mit 250 oder mehr Beschäftigten – die 3.000 Euro Zuschuss bekommen, wenn sie Azubis von insolventen Ausbildungs[-]betrieben übernehmen. Alle anderen Hilfen sind auf Unternehmen mit weniger Beschäftigten beschränkt. Die verschiedenen Änderungen gelten rückwirkend, das heißt: Bislang aus diesen Gründen abgelehnte Anträge dürfen noch einmal gestellt, genehmigte Anträge können eventuell aufgestockt werden.

Über die detaillierten Regelungen informiert die IHK die knapp 2.000 Ausbildungsunternehmen in der Region über ihre Internetseitewww.halle.ihk.de(Nr. 4851246 im Suchfeld eingeben). Auch die Ausbildungsberater der IHK beantworten Fragen dazu. Allgemeine Informationen über weitere Unterstützung für betroffene Betriebe bietet die IHK auf ihrem speziellen Infoportalwww.halle.ihk.de/coronavirus, im Online-Chat dort oder telefonisch unter 0345 2126-100 an.