GEW Sachsen-Anhalt ruft Beschäftigte in Kitas und Verwaltungen erneut zum Warnstreik auf!

GEW Sachsen-Anhalt ruft Beschäftigte in Kitas und Verwaltungen erneut zum Warnstreik auf!
von 20. März 2023 0 Kommentare

Tarifverhandlungen in den Kommunen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt hat ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TVöD, TVPöD, TVSöD und TVAöD in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und in den Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und in den Landkreisen Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Wittenberg am 23. und 24. März zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen.

 

Die GEW-Mitglieder aus dem südlichen Teil des Landes sind für Donnerstag, den 23. März 2023 ab 8 Uhr im Capitol, Lauchstädter Straße 1a in 06110 Halle (Saale) aufgerufen.

Die Beschäftigten aus dem nördlichen Teil Sachsen-Anhalts ruft die GEW Sachsen-Anhalt für Freitag, den 24. März 2023 ab 8 Uhr in Magdeburg ins Hotel Ratswaage, Ratswaageplatz 1–4 in 39104 Magdeburg, auf.

Die Beschäftigten in den Kitas in Dessau ruft die GEW für Montag, den 27. März 2023 zum Warnstreik auf. Diese Kolleg*innen werden nach Potsdam fahren, um unmittelbar vor den nächsten Verhandlungen vor Ort den Druck zu erhöhen.

Die Landesvorsitzende, Eva Gerth, erklärte dazu: „Vor dem Beginn der letzten planmäßigen Verhandlungsrunde Ende März wollen wir mit diesen Warnstreiks die kommunalen Arbeitgeber unmissverständlich dazu auffordern, die Forderungen der Gewerkschaften mit einem eigenen akzeptablen Verhandlungsangebot zu beantworten.“

Die Gewerkschaften verlangen Einkommenssteigerungen von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich.

Nach Vorstellungen der Arbeitgeber sollen die Beschäftigten mit deutlich weniger abgespeist werden. Bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2025 bieten die Arbeitgeber lediglich zwei Erhöhungsschritte an: Nach neun Nullmonaten soll im Oktober 2023 der erste Schritt in Höhe von drei Prozent erfolgen. Zum Januar 2024 bieten sie weitere zwei Prozent an. Insgesamt würden die Einkommen damit bis zum 31. März 2025 um 5,06 Prozent steigen. Außerdem sollen Einmalzahlungen im Mai 2023 und im Januar 2024 die Inflation ausgleichen.

„Das ist ein unzureichendes Angebot. Die Beschäftigten brauchen dringend eine dauerhafte Gehaltserhöhung, die mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt hält. Diese Einmalzahlungen helfen zwar kurzfristig, sind dann aber verpufft, während die Preise dauerhaft hoch bleiben“, so Gerth

 

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.