Wintersemester 2020/2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet

von 15. Februar 2021

Nach Kedings Einschätzung seien die Studienbedingungen im Fach Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität zwar aktuell wesentlich besser als noch im vergangenen Sommersemester. Sie lobt in diesem Zusammenhang die Juristische Fakultät der MLU. Die Fakultätsverantwortlichen und mit ihnen alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hätten den Lehrbetrieb in vorbildlicher Weise organisiert und lange präsente Veranstaltungen anbieten können.

Keding weiter: „Nach Beginn des harten Lock down hat sich die Situation für die Studentinnen und Studenten aber doch wieder verschlechtert. Pandemiebedingt sind nun mit Jahresbeginn online-Formate vollständig an die Stelle präsenter Lehrveranstaltungen getreten. Die Universitätsbibliotheken können derzeit nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden. Auch das gemeinsame Lernen und Kontakte zu den Lehrenden sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.

In dieser schwierigen Situation möchte ich den Studentinnen und Studenten mit der jetzt getroffenen Regelung ein Stück weit den Druck nehmen, Studienleistungen erbringen zu müssen, um die Freiversuchsfrist für die Prüfung wahren zu können. Andererseits sollen aber Leistungsnachweise, die in dieser schwierigen Zeit erworben worden sind, stehen bleiben und für die spätere Prüfungszulassung berücksichtigt werden.“

Die neue Regelung soll für alle diejenigen gelten, die im Wintersemester 2020/2021 an der Martin-Luther-Universität für das Studienfach Rechtwissenschaften immatrikuliert sind.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf den Seiten des sachsen-anhaltischen Landesjustizprüfungsamtes.