7-Tage-Inzidenz sinkt auf 36,87 – 11 Neuinfektionen – Weitere Lockerungen -Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben

7-Tage-Inzidenz sinkt auf 36,87 – 11 Neuinfektionen –  Weitere Lockerungen -Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben
von 25. Mai 2021

Krankenhaus:

39 (zum Vortag: +2) werden stationär im Krankenhaus behandelt.

  • davon Hallenser:25 (zum Vortag: +/-0)

  • auf der Intensivstation: 11(zum Vortag: -1)

  • Die Ampel steht auf grün-gelb

Die positive Entwicklung bei der Zahl der Patienten führt dazu, dass die Krankenhaus-Ampel auf grün-gelb steht. Das bedeutet: Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle nur noch in Einzelfällen gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten einzuschränken.

7-Tage-Inzidenz [&] R-Wert:

Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner sinkt auf: 36,87(zum Vortag: -6,70).

R-Wert: 1,47 (+0,75)

Tote:

349 Personen (zum Vortag: +/-0) sind gestorben

  • am Coronavirus: 117(zum Vortag: +/-0)

  • mit Virusinfektion:232(zum Vortag: +/0)

  • Todesfall-Quote: 3,0 %

Altersaufteilung:

Die Altersaufteilung der 11 Neuinfektionen (5 Frauen, 6 Männer):

Unter 18 Jahre: 7

19-29 Jahre:2

30-49 Jahre:2

50-69 Jahre: 0

Über 70 Jahre:0

Infektionsquellen:

Ergebnisse zu den 4 Infektionsquellen des gestrigen Tages:

  • Privates Umfeld: 4 Neuinfektionen (100 %)

Es konnten alle Kontakte nachvollzogen werden.

Sicherheit und Ordnung:

69 Kontrollen insgesamt;

im Einzelnen: 25 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 2 Gaststätten, 8 Quarantäne-Kontrollen, 14 Haltestellen, 20 bekannte Personen-Treffpunkte.

Es wurden keine Verstöße verzeichnet.

Zu den weiteren Lockerungen:

Das Robert-Koch-Institut weist für die Halle (Saale) am heutigen Dienstag am fünften aufeinanderfolgenden Tag eine Inzidenz von unter 50 aus. Am morgigen Mittwoch wird deshalb die erste Verordnung zur Änderung der fünften städtischen Eindämmungsverordnung in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung sind:

  • Die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an allen Orten, an denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft sichergestellt werden kann. Zudem bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bestehen. Dies betrifft z.B. Ladengeschäfte. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt die Maskenpflicht bestehen.Hinweis: In der Stadt Halle gilt die Maskenpflicht auch in allen Verwaltungsgebäuden.

  • Die Regelungen zur Testpflicht an Schulen werden gestrichen, da dieser Bereich durch die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gleichlautend und abschließend geregelt wird.

Zudem hat das Land Sachsen-Anhalt in seiner 13. Eindämmungsverordnung weitere Öffnungsschritte festgelegt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt. Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen:Ein Hausstand darf sich nun mit bis zu fünf weiteren Personen treffen – egal, aus wie vielen Hausständen diese Personen sind.

  • Veranstaltungen:Werden Veranstaltungen professionell organisiert, sind bis zu 50 Teilnehmer gestattet. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgerechnet. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen zudem einen Anwesenheitsnachweis führen. In geschlossenen Räumen müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

  • Kulturbetrieb:Theater, Kinos oder Konzerthäuser dürfen wieder öffnen. In geschlossenen Räumen sind bis zu 200 Besucher, im Freien bis zu 300 Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. Es müssen grundsätzlich (auch im Freien) Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

  • Sport:In geschlossenen Räumen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Zuschauer zugelassen, im Freien bis zu 100. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgerechnet. Ein negativer Testnachweis ist nötig, die Verantwortlichen müssen einen Anwesenheitsnachweis führen. In geschlossenen Räumen müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.

  • Betreuungseinrichtungen:Kitas und Tagespflegestellen dürfen wieder im Regelbetrieb öffnen.

  • Schwimmbäder:Die Schwimmbäder Halle-Neustadt und Stadtbad sind seit heute für das Schulschwimmen wieder geöffnet. Für den 29. Mai 2021 ist die Öffnung der Freibäder Nordbad und Saline geplant.

(Quelle: Stadt Halle)