7-Tage-Inzidenz steigt auf 670,30 – 310 Neuinfektionen – 13.423 wieder Genesen – Impf-Fortschritt am 26.11.2021

von 26. November 2021

Krankenhaus:

92 (+9) werden stationär im Krankenhaus behandelt.

  • Intensivstation: 26 (+2)

Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb.

Durch die fünf Klinken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: „Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.“

7-Tage-Inzidenz:

Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner steigt auf: 670,30 (+39,38)

Alterszuordnung:

Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (159 weiblich, 151 männlich):

  • Unter 18 Jahre: 97

  • 19 – 29 Jahre:39

  • 30 – 49 Jahre:88

  • 50 – 69 Jahre:65

  • Über 70 Jahre:21

Infektionsquelle:

Ergebnis zu den Infektionsquellen der gestrigen 242Neuinfektionen:

  • Privates Umfeld: 28 Fälle (11,5 %)

  • Gemeinschaftseinrichtungen: 14 Fälle (6 %)

  • offen bleiben: 200 Fälle (82,5 %)

Der Fachbereich Gesundheit konzentriert sich wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen bei den Recherchen auf vulnerable Gruppen (Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Kitas).Dies betrifft sowohl die Kontaktnachverfolgung als auch die Erfassung des Impfstatus. Insofern sind Inzidenzwerte unterschieden nach Geimpften und Ungeimpften aktuell nicht belastbar. Die Stadt Halle (Saale) verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung der Werte.

Tote:

377 Personen (+1) sind gestorben

  • am Coronavirus: 141 (+1)

  • mit Virusinfektion: 236 (+/-0)

  • Todesfall-Quote: 2,3 %

Sicherheit und Ordnung:

58 Kontrollen insgesamt;

im Einzelnen: 1 Veranstaltung, 2 Fitnessstudios, 11 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 14 Gaststätten, 14 Quarantäne-Kontrollen, 3 Teststationen, 13 bekannte Personen-Treffpunkte.

Es wurden vier Verstöße in gastronomischen Betrieben gegen die Corona-Auflagen festgestellt. Dies betraf die allgemeinen Hygieneregeln, die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsliste sowie die Überprüfung von 2G- oder 3G-Nachweisen.

(Quelle: Stadt Halle)