7-Tage-Inzidenz steigt auf 860,49 – 486 Neuinfektionen – 24.353 wieder Genesen – Impf-Fortschritt am 26.01.2022

7-Tage-Inzidenz steigt auf 860,49  – 486 Neuinfektionen – 24.353 wieder Genesen – Impf-Fortschritt am 26.01.2022
von 26. Januar 2022

Krankenhaus:

40(+2) werden stationär im Krankenhaus behandelt.

  • Intensivstation: 21(-2)

Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb.

Durch die fünf Klinken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: „Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.“

7-Tage-Inzidenz:

Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner steigt auf: 860,49 (+76,25)

Alterszuordnung:

Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (252 weiblich, 234 männlich):

  • Unter 18 Jahre:228

  • 19 – 29 Jahre:44

  • 30 – 49 Jahre:140

  • 50 – 69 Jahre:50

  • Über 70 Jahre:24

Tote:

470 Personen (+/-0) sind gestorben

  • am Coronavirus: 223 (+/-0)

  • mit Virusinfektion: 247 (+/-0)

  • Todesfall-Quote: 1,7 % (+/-0)

Sicherheit und Ordnung:

222 Kontrollen insgesamt;

im Einzelnen: 28 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 13 Gaststätten, 158 Quarantäne-Kontrollen, 23 bekannte Personen-Treffpunkte.

Es wurden keine Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt.

Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale):

Am heutigen Mittwoch ist die 8. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten. Darin sind nebenRegelungen zu Testungen auch Quarantäne-Regeln für positiv Getestete und deren Kontaktpersonen festgelegt.

Unter anderem sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) aufgefordert, nach einem positiven Selbsttest nicht mehr direkt einen PCR-Test durchführen zu lassen, sondern zunächst einen zertifizierten Schnelltest in einer beauftragten Teststation durchführen zu lassen. Erst wenndieser auchpositiv ist, folgt eine PCR-Testung.

Zudem müssen Infizierte und Kontaktpersonen nun selbstständig ihre Kontaktdaten an das Gesundheitsamt übermitteln. Die geschieht über einOnline-Formular.

Die detaillierten Regelnkönnen Siehier im Wortlaut der Verordnungnachlesen.

Einen vereinfachten Überblick über die wichtigsten Regelungen finden Sie in diesemSchaubild der Bundesregierung.

(Quelle: Stadt Halle)

     
PP