Krankenhaus:
40(+2) werden stationär im Krankenhaus behandelt.
- Intensivstation: 21(-2)
Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb.
Durch die fünf Klinken ist für die Ampel-Farbe gelb folgende Definition festgelegt: Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten erheblich einzuschränken.
7-Tage-Inzidenz:
Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner steigt auf: 860,49 (+76,25)
Alterszuordnung:
Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (252 weiblich, 234 männlich):
-
Unter 18 Jahre:228
-
19 – 29 Jahre:44
-
30 – 49 Jahre:140
-
50 – 69 Jahre:50
-
Über 70 Jahre:24
Tote:
470 Personen (+/-0) sind gestorben
-
am Coronavirus: 223 (+/-0)
-
mit Virusinfektion: 247 (+/-0)
- Todesfall-Quote: 1,7 % (+/-0)
Sicherheit und Ordnung:
222 Kontrollen insgesamt;
im Einzelnen: 28 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 13 Gaststätten, 158 Quarantäne-Kontrollen, 23 bekannte Personen-Treffpunkte.
Es wurden keine Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt.
Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale):
Am heutigen Mittwoch ist die 8. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten. Darin sind nebenRegelungen zu Testungen auch Quarantäne-Regeln für positiv Getestete und deren Kontaktpersonen festgelegt.
Unter anderem sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) aufgefordert, nach einem positiven Selbsttest nicht mehr direkt einen PCR-Test durchführen zu lassen, sondern zunächst einen zertifizierten Schnelltest in einer beauftragten Teststation durchführen zu lassen. Erst wenndieser auchpositiv ist, folgt eine PCR-Testung.
Zudem müssen Infizierte und Kontaktpersonen nun selbstständig ihre Kontaktdaten an das Gesundheitsamt übermitteln. Die geschieht über einOnline-Formular.
Die detaillierten Regelnkönnen Siehier im Wortlaut der Verordnungnachlesen.
Einen vereinfachten Überblick über die wichtigsten Regelungen finden Sie in diesemSchaubild der Bundesregierung.
(Quelle: Stadt Halle)