Apothekerkammer rät von angeblichen Mitteln gegen Krebs aus dem Internet ab

von 19. August 2014

Das Beratungstelefon der Apothekerkammer ist immer donnerstags von 14-16 Uhr besetzt. Die Apotheker Andreas Haese und Dr. Detlef Klauck beantworten fachliche Fragen zu Arzneimitteln und Produkten zur Gesundheitspflege unter der Rufnummer: 0391/62029378.

Aus aktuellem Grund wirbt die Apothekerkammer für ihren Patientenservice: Momentan erreichen die Kammer verstärkt Anfragen zu einem Mittel gegen Brustkrebs. „Wir konnten erklären, dass das angepriesene Mittel ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel aus Mazedonien ist. Die Werbung dafür im Internet enthält jedoch Aussagen, die nicht nachweisbar und daher laut Heilmittelwerbegesetz verbotenen sind“, so der Kammerpräsident. Hinzu kommt, dass das deutschsprachige Internetangebot nicht über eine deutsche, sondern über eine slowakische Firma betrieben wird. Die deutschen Patientenschutzrechte gelten dort nicht. Auf dieser Seite wird das Produkt übrigens “nur” als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Arzneimittel bezeichnet. Bei der Bestellung muss der Kunde zusätzlich der Weitergabe seiner persönlichen Daten an nicht genannte Dritte zustimmen.

Patienten glauben gern Werbeversprechen. Dabei wird manchmal übersehen, dass es sich bei Produkten „rein pflanzlichen“ Ursprungs nicht immer um Arzneimittel handelt. Für solche Produkte gibt es weder wissenschaftliche Nachweise für die Wirksamkeit noch eine garantierte Qualität der Inhaltsstoffe. Dr. Jens-Andreas Münch: „Im günstigsten Fall sind diese Produkte nur wirkungslos. Aber auch manche pflanzlichen Produkte können ein böses Erwachen mit sich bringen.“ So im aktuellen Fall: Das beworbene Produkt enthält u.a.Johanniskrautextrakt. Es ist zur Ergänzung einer Krebsbehandlung nicht geeignet. Die verfügbaren Produktinformationen sind mangelhaft oder irreführend, der Wirkstoffgehalt ist nicht zu erkennen und der Inhaltsstoff Johanniskraut verträgt sich nicht mit verschiedenen Krebsmedikamenten.

„In solchen Fällen empfehlen wir den Patienten am Beratungstelefon, sich in der Apotheke über wirksame Alternativen beraten zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden. Ergänzende Therapien sollten immer nur in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt vorgenommen werden, da es – wie im beschriebenen Fall – Unverträglichkeiten geben kann, die die ärztliche Therapiebeeinträchtigen und im schlimmsten Fall sogar wirkungslos machen können“, rät der Arzneimittelexperte.