Auch im Schatten herrscht Sonnenbrandgefahr

Auch im Schatten herrscht Sonnenbrandgefahr
von 2. Juli 2018

Der Sommer birgt seine Tücken. Die Haut vergisst nicht, vor allem, wenn sie stundenlang der prallen Sonne ausgesetzt wird. Sonnenstrahlung lässt die Haut vorzeitig altern und ist ein großer Risikofaktor für Hautkrebs.

Im Sommerurlaub gilt: Wasser und heller Sand reflektieren das Sonnenlicht und erhöhen so die UV-Belastung. Die bekannten Schutzmaßnahmen: Raus aus der Mittagssonne und ein schattiges Plätzchen suchen. Doch die Gefahr lauert auch im Schatten. Bei lockerer Bewölkung erreichen noch 75 Prozent der UV-Strahlen den Boden. Hinzu kommt, dass 85 Prozent der Strahlen indirekt ihr Ziel erreichen, durch Reflexion, etwa von Hauswänden oder eben dem Strandsand. Sonnenschutz ist also auch im Schatten ratsam.

Kleidung ist der beste UV-Schutz – je dichter gewebt, desto besser. Dunkle Kleidung schützt besser als helle. Denken Sie auch an eine Kopfbedeckung und eine Sonnenbrille, da UV-Strahlen auch den Augen schaden.

Optimal ist spezielle UV-Schutzkleidung in Kombination mit Sonnencreme. Letztere sollte neben einem UV-B auch einen UV-A-Filter enthalten. Solche Cremes können das Hautkrebsrisiko senken, wenn sie richtig angewandt werden. Wichtig: Nicht zu sparsam eincremen. Als Faustregel gelten 30 bis 40 ml, etwa sechs bis acht Teelöffel, für einen durchschnittlichen Erwachsenen.

Der Lichtschutzfaktor (LSF) der Creme sollte möglichst hoch sein. Für Erwachsene empfehlen Mediziner mindestens Faktor 20, für Kinder mindestens 30.
Aber: „Sunblocker“ gibt es nicht. Kein Produkt bietet absoluten Schutz vor Strahlung. Und auch mehrfaches Eincremen verlängert nicht die Zeit, die man in der Sonne verbringen kann. Ratsam ist es aber trotzdem, da Schweiß und Wasser immer einen Teil der Creme von der Haut spülen. Das gilt selbst für als wasserfest beworbene Produkte.

Die Haut gut im Auge behalten

Sonneneinstrahlung ist ein Hauptriskiofaktor für Hautkrebs. Regelmäßige Selbstkontrolle spielt deshalb bei der Früherkennung eine wichtige Rolle. Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening.

Als Zusatzleistung bezuschusst die AOK Sachsen-Anhalt auch für jüngere Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren ein Hautkrebs-Screening mit 20 Euro, sobald sie die Originalrechnung eingereicht haben.

     
PP