Berufskrankheit kann auch ein Meniskusschaden sein

von 18. Juli 2017

Auswirkungen auf sein Gehalt wird es kaum geben. Reißt der Meniskus jedoch bei einem Profifußballer, kann es sein, dass dieser Schaden als Berufskrankheit anerkannt wird. Und in diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung leisten. Wie viele Stunden das Knie jährlich durch Trainings- und Wettkampfzeiten belastet wurde, ist für die Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich. Denn nach aktuellem medizinwissenschaftlichem Kenntnisstand steht fest, dass der Meniskus insbesondere bei Fußballern extrem belastet wird (Sozialgericht Dresden, Az.: S 5 U 233/16).

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