Beschlossene Corona-Testpflicht vor dem Rückflug aus dem Urlaubsort verunsichert

von 23. März 2021

Bis dato bestand „lediglich“ eine Testpflicht und Quarantäneverpflichtung von Einreisenden aus den vom RKI eingestuften sogenannten Risikogebieten am Heimatflughafen.

Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt nicht von heute auf morgen in Kraft. Hier bedarf es der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Noch gilt die bisherige Gesetzeslage. Aber die Zeit läuft.

Es stellt sich nicht unberechtigt die Frage: Was passiert nach Gesetzesänderung mit positiv auf Corona getesteten Urlaubern im Ausland?

Ein Rückflug ins Heimatland wird nicht möglich sein. Es ist natürlich davon auszugehen, dass sich das Urlaubsland in Absprache mit dem Auswärtigen Ämtern der Heimatländer um eine Unterbringung und Versorgung der Betroffenen kümmern wird. Das funktionierte bereits im Sommer vergangenen Jahres, wo eigens für Quarantäne-Maßnahmen angemietete Hotels für eine angemessene Unterbringung und Versorgung von Betroffenen sorgten. Die Kostenfrage ist natürlich offen. Die medizinische Versorgung sollte über die Ansprüche aus der Europäischen Krankenversicherungskarte und/oder der Auslandsreisekrankenversicherung im Regelfall abgedeckt sein.

Die Zielstellung des Beschlusses ist eindeutig: Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung, insbesondere durch grenzüberschreitenden Reiseverkehr, sollen vermieden werden. Insoweit sollte jeder Verbraucher bei perspektivischer Buchung von Auslandsreisen das Risiko für sich und die Mitreisenden mit Blick auf mögliche Folgen genauestens abwägen. Wurde bereits jetzt eine Reise gebucht, ohne Kenntnis von der künftigen Gesetzesänderung haben zu können, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine kostenfreie Stornierung möglich.

Fragen rund um Reise und notwendige Reiseversicherungen beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über die E-Mailberatung oder telefonisch. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.