Brille auf Rezept: Krankenkassen zahlen für Brillen

Brille auf Rezept: Krankenkassen zahlen für Brillen
von 20. Juni 2018

Immer mehr junge Brillenträger in Deutschland

Rund 65 Prozent aller Deutschen sind Brillenträger, etwas mehr als die Hälfte davon sind dauerhaft auf ihre Sehhilfe angewiesen. Die Anzahl der Menschen, die regelmäßig eine Brille tragen, steigt, wie eine aktuelle Studie des Allenbach-Instituts zeigt. Demnach tragen mehr als 40 Millionen Deutsche, also rund zwei Drittel der Bevölkerung, eine Brille; 36 Prozent davon sind ständige, 28 Prozent davon gelegentliche Brillenträger. Generell tragen laut der Erhebung 67 Prozent der Frauen und 59 Prozent der Männer ab 16 Jahren eine Brille. Während diese Zahlen seit einigen Jahren relativ konstant bleiben, hat sich der Anteil der Brillenträger in der Altersgruppe der 20- bis 29-jährigen deutlich erhöht: Waren es 2008 noch 26 Prozent, die eine Sehhilfe brauchten, sind es mittlerweile 32 Prozent. In Auftrag gegeben wurde die Studie vom Kuratorium Gutes Sehen (KGS).

Wie Sie eine neue Brille von der Krankenkasse bezahlt bekommen

Wer ohne Brille kaum etwas sehen, mit Brille aber ein Sehvermögen von mehr als 30 Prozent erreichen konnte, musste bis zur Änderung der Gesetzeslage im vergangenen Frühjahr die Kosten für eine neue Sehhilfe selbst tragen. Heute bekommt jeder, der durch eine augenärztliche Untersuchung nachweisen kann, dass ein vermindertes Sehvermögen von mehr als sechs Dioptrien vorliegt, die Kosten der Brille von der Kasse erstattet bzw. eine auf die individuelle Sehstärke abgestimmte Brille auf Rezept. Bei einer vom Arzt attestierten Hornhautverkrümmung reichen vier Dioptrien aus, um die Brille von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

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Gesundheitsminister sicherte bessere Versorgung mit Heil- und Hilfsmittel zu

Auch über die Kostenübernahme für eine neue Brille hinaus ergaben sich durch die Gesetzesänderung wichtige Neuerungen im Gesundheitssystem: Laut dem bis März 2018 amtierenden Bundesgesundheitsminister Herman Größe komme der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln in einer immer älter werdenden Gesellschaft eine wachsende Bedeutung zu. Nicht nur die Kostenübernahme für Sehhilfen, auch die Bezuschussung bzw. Kostenübernahme von anderen gesundheitlichen Hilfsmitteln wie etwa Inkontinenzhilfen, Prothesen, Rollstühlen oder Hörgeräten wurde durch die Gesetzesänderung von Februar 2017 neu geregelt. Bei Vergabeentscheidungen berücksichtig werden müssen seitens der Krankenkassen nicht nur die für ein Hilfsmittel anfallenden Kosten als solche, sondern auch qualitative Anforderungen an die Produkte.