Bundesverband setzt sich für OTA- und ATA-Ausbildung ein – Christiane Spichale aus Halle erste Vorsitzende

von 7. Juli 2015

Der Verband ist ein bundesweiter Zusammenschluss der Träger von Ausbildungseinrichtungen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten (ATA). Seine Aufgaben sind die Förderung der Ausbildung von Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten, die Mitwirkung an der Gestaltung des Berufsbildes der ATA, die Fort- und Weiterbildung und die Vertretung der Interessen der dem Verband angehörenden Schulträger.

Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Curricula sowie Richtlinien bezogen auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die staatliche Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung ATA,

  • Anpassung des Berufsbildes an die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die medizinisch-technische Entwicklung,

  • Förderung und Unterstützung der ATA-Ausbildungseinrichtungen und ihrer Arbeitsgemeinschaften,

  • Vertretung der ATA-Schulträger im Sinne einer einheitlichen ATA-Berufspolitik,

  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit fachverwandten Institutionen, Vereinen und Berufsverbänden des In- und Auslandes,

  • Information und fachliche Beratung von Organisationen und Gremien bzw. Ausschüssen der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Öffentlichkeit über das Berufsbild der ATA,

  • Durchführung von bzw. Beteiligung an Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen.

Positionen des DBVSA

Der DBVSA sieht dringenden Handlungsbedarf für eine grundständige bundesweite staatliche Ausbildungsregelung sowohl für die Anästhesietechnische Assistenz als auch für die Operationstechnische Assistenz. Der erhebliche Personalbedarf in den operativen und anästhesiologischen Bereichen der Krankenhäuser erfordert eine zeitgemäße und den ständig wachsenden Anforderungen entsprechende Qualifizierung des Fachpersonals für diese Bereiche.

Die dreijährige fachlich fundierte und systematisch geplante Ausbildung zur/zum ATA führt zu einer eigenen tätigkeitsbezogenen Berufsbezeichnung, die eine bundeseinheitlich durch die DKG anerkannte Qualifizierung darstellt. Der ATA-Beruf trägt zu einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung bei und wird somit auch den Forderungen der modernen Spitzenmedizin gerecht. Dies zeigt sich eindeutig durch die kontinuierlich steigende Nachfrage nach ATA auf dem Arbeitsmarkt. Durch den kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten Ersatzbedarf an Anästhesiefachpersonal wird dieser Trend nachhaltig gestützt.

Im Hinblick auf das ausstehende Gesetzgebungsverfahren zur bundesrechtlichen Anerkennung der Berufsbilder OTA/ATA ist es ein zentrales Anliegen des DBVSA, sich an vorbereitenden und gestaltenden Diskussionen sowie am konkreten Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Der Verband vertritt hierbei die Interessen aller von der DKG anerkannten ATA-Schulen Deutschlands.

Die Finanzierung der ATA-Ausbildung ist sicherzustellen. Der DBVSA votiert dafür, die Ausbildung in § 2 Nummer 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu integrieren. Auf diese Art und Weise können die Kosten für die ATA-Schulen sowie für die Ausbildungsvergütungen analog jener für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege berücksichtigt werden. Zugleich wäre eine nahtlose Einbindung der Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsfonds nach § 17a KHG, der in der Mehrheit der Bundesländer implementiert wurde, möglich.

Wichtige Ziele sind u. a. die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten, die Mitwirkung an der Gestaltung des Berufsbildes ATA und die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsempfehlung der DKG. Dies impliziert die Anpassung des Berufsbildes an wissenschaftliche Erkenntnisse und an die medizinische sowie medizinisch-technische Entwicklung. Darüber hinaus ist es Aufgabe des DBVSA, über die Ausbildung, die Schulen, die Ausbildungsstätten und das Berufsbild zu informieren sowie die fachliche Beratung von Organisationen, Institutionen und der Politik wahrzunehmen. Schließlich vertritt der DBVSA die ATA-Schulen auch im Sinne einer einheitlichen ATA-Berufspolitik.

Zur Unterstützung der vorgenannten Aufgaben wurde das bundesweite Informationsportal „ata-info.de“ eingerichtet.

Bildunterschrift:

von rechts nach links: Ralf Neiheiser (Referent der Deutschen Krankenhausgesellschaft – DKG), Romy Roscher (Schriftführerin, Klinikum Chemnitz gGmbH), Manuela Doubek (Schatzmeisterin, Städtisches Klinikum München), Christiane Spichale (Vorsitzende, Universitätsklinikum Halle (Saale), Florian Fischbock (2. stellv. Vorsitzender, Medizinische Hochschule Hannover)