Corona-Virus: Erstes positives Testergebnis in Halle (Saale) – Stadt untersagt Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern

von 10. März 2020

Die Stadt Halle (Saale) ergreift deshalb weitere Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus beitragen sollen und untersagt mit sofortiger Wirkung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern. Darunter fallen insbesondere Konzerte, Messen, Musik-, Tanz-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie religiöse Veranstaltungen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Hallen als auch unter freiem Himmel.

Damit schließt sich die Stadt Halle (Saale) der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums von Montagabend an. Das Gesundheitsamt behält sich vor, bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen hygienische Auflagen zu erteilen.

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).

Mit der Untersagung soll die Weiterverbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 im Stadtgebiet von Halle (Saale) verhindert oder verringert werden. Infektionsketten sollen nach Möglichkeit unterbrochen werden.