Die Corona-Pandemie dauert an – was wird aus der Begutachtung für einen Pflegegrad?

von 30. April 2021

„Wenn die Begutachtung nur per Fragebogen und Telefonat erfolgt, ist es sehr wichtig, dass der Fragebogen sorgfältig ausgefüllt wird“, so die Juristinnen der Pflegerechtshotline der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Es ist sinnvoll, sich vorab zu informieren, welche Kriterien für die Anerkennung eines Pflegegrades entscheidend sind, und diese vollständig einzutragen. Besteht der Wunsch nach einer persönlichen Begutachtung, sollten Pflegebedürftige den MDK ausdrücklich darauf hinweisen.“

In manchen Themenbereichen sind die Fragebögen sehr allgemein gefasst. So werden besondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nur allgemein erfragt, ohne dass die Einschränkungen im Fragebogen aufgelistet sind. An dieser Stelle sollten gegebenenfalls aggressives Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit, eine depressive Stimmungslage oder Wahnvorstellungen eingetragen werden.

„Scheuen Sie sich nicht, solche Verhaltensweisen auch im Telefoninterview mit dem MDK anzusprechen – auch dann, wenn der Gutachter nicht ausdrücklich danach fragen sollte. Ansonsten sperrt sich der MDK häufig gegen eine nachträgliche Anerkennung im Widerspruchsverfahren “, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale.

Weiterführende Informationen zur Einstufung in einen Pflegegrad in der Corona-Pandemie sind hier zusammengefasst:

Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert | Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (verbraucherzentrale-sachsenanhalt.de)

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mai an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an VerbraucherzentraleSachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt