Dr. Sven Thomas zur neuen Impfverordnung des Bundes

von 10. Februar 2021

„Mit dieser Entscheidung wird endlich Klarheit für jene geschaffen, die tagtäglich in den Impfzentren tätig sind“, stellt Dr. Thomas fest. Das oft geforderte Verimpfen von übriggeblieben Dosen an Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte sowie an Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Bildungswesen sei damit rechtlich zulässig. Das bisherige Vernichten der ungenutzten Rest-Dosen habe in großen Teilen der Gesellschaft für Unmut gesorgt. Die neue Verordnung biete zudem die Möglichkeit des schnelleren „Durchimpfens“ der Bevölkerung.