Erster Corona-Fall im Justizvollzug

von 14. Juli 2020

Eine Gefährdung von Bediensteten oder anderen Gefangenen wird auf Grund der Schutzmaßnahmen ärztlicherseits nicht befürchtet, so dass die Quarantäne sich nur auf den positiv getesteten Gefangenen erstreckt.

Er ist überhaupt der erste Fall im Justizvollzug des Landes. Justizministerin Anne-Marie Keding sagte, es zeige sich, dass es richtig war, von Anfang an auf ein strenges Hygiene-Regime in den JVA`en zu setzen. „Auch wenn die Erkrankungszahlen in Sachsen-Anhalt erfreulich niedrig sind, darf man sich nie in Sicherheit wiegen. Die Schutzmaske ist auch im Vollzug bei engeren Kontakten das wichtigste Utensil. Zum Glück gibt es auch in der JVA Burg derzeit keinen Anlass, den Besuchsverkehr wieder vollständig zurückzufahren.“

Es dürfen jetzt zwei Besucher (plus Kind) unter der Maßgabe zu Besuch kommen, dass die baulichen Gegebenheit en der jeweiligen Einrichtung die Infektionsschutzmaßnahmen gewährleisten. Eine Beschränkung auf Verwandte 1. Grades wurde aufgehoben.