Gesetzesentwurf: Neues Krankenhausgesetz für Sachsen-Anhalt

Gesetzesentwurf: Neues Krankenhausgesetz für Sachsen-Anhalt
von 16. November 2018

Wer sich aufgrund einer Krankheit operieren lassen muss, der möchte die bestmögliche Versorgung bekommen. Viele Menschen entscheiden sich deshalb dazu, ihren Versicherungsschutz um eine Krankenhauszusatzversicherung zu erweitern, um von bestimmten Vorteilen zu profitieren. Beispielsweise hat man im Krankenhaus grundsätzlich den Status eines Privatpatienten und kann mitunter sogar entscheiden, von welchem Arzt man behandelt werden möchte. Qualität steht damit also an erster Stelle.

Ein ähnliches Ziel verfolgt der Entwurf der Landesregierung Sachsen-Anhalt für ein neues Krankenhausgesetz. Die grundlegende Idee: Schwerpunktbildung. Krankenhäuser sollen in Zukunft nur solche Leistungen anbieten dürfen, für die sie ausgerüstet sind – sowohl in Hinsicht auf spezialisierte Ärzte und Pfleger, als auch auf Geräte, die zur Untersuchung der Patienten benötigt werden.

Das Hallenser Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara verfügt beispielsweise über einen Fachbereich für Herzerkrankungen. In der sogenannten Chest Pain Unit (CPU) behandeln Spezialisten Menschen mit zeitkritischen kardiologischen Erkrankungen wie Herzinfarkt. Neben internistischen Fachärzten mit dem Schwerpunkt Kardiologie kümmern sich speziell ausgebildete Pfleger um das Wohl der Patienten. Diese fachspezifische Struktur ermöglicht es, schneller zu handeln und erhöht somit die Wahrscheinlichkeit, Menschenleben retten zu können.

Für kleine Krankenhäuser, die aufgrund ihrer Lage oder Infrastruktur Nachteile haben, wenn es um spezifische Behandlungsschwerpunkte geht, soll das laut Sozialministerin Petra Grimm-Benne jedoch nicht die Schließung bedeuten. Vielmehr sollen kleine Kliniken im ländlichen Raum zu sogenannten regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden, da sie die erste Anlaufstelle für Menschen auf dem Land seien. In solchen Fachärztezentren würden dann verschiedene Fachärzte arbeiten, was für die Patienten kurze Wege bedeutet. Aber auch wenn diese Ärzte viele Schwerpunkte in der Gesundheitsmedizin abdeckten, könnten sie Leistungen nicht im vergleichbaren Umfang wie ein Krankenhaus anbieten.

Perspektivisch soll der Gesetzesentwurf die Kooperation zwischen Kliniken verstärken und regelmäßige Kontrollen beinhalten, anhand derer überprüft werden kann, ob das Klinikum Leistungen gemäß der Qualitätsvorgaben anbieten kann. Durch die Kooperation würden nicht nur die Krankenhäuser entlastet, vor allem würde die Gesundheit der Patienten in den Mittelpunkt rücken.