Hallesche Professorin in den Sachverständigenrat der Bundesregierung berufen

von 8. Januar 2015

Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Berufen worden sind für die Amtszeit von vier Jahren zudem der Allgemeinmediziner und Vorsitzende des Sachverständigenrats Prof.Dr.Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof.Dr.Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Prof.Dr.Marion Haubitz (Universität Hannover), der Gesundheitsökonom Prof.Dr.Jonas Schreyögg (Universität Hamburg), die Pharmakologin Prof.Dr.Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Prof.Dr.Eberhard Wille (Universität Mannheim).

Professorin Gabriele Meyer ist seit März 2013 Direktorin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften der halleschen Medizinischen Fakultät. Darüber hinaus ist sie erste Vorsitzende des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin, Vizepräsidentin der European Academy of Nursing Science und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). „Es ist für mich eine Ehre und natürlich auch eine große Verantwortung, in den Sachverständigenrat aufgenommen worden zu sein“, erklärt Professorin Meyer. „Es ist eine sehr gute Möglichkeit, an den Herausforderungen für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung mitzuwirken und auch für die Pflege und andere nicht-ärztliche Berufe im Gesundheitswesen Einfluss geltend zu machen.“

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt. Bisher sind 18 Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen wurden von der Gesundheitspolitik aufgegriffen. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Kassenwahlfreiheit, der Risikostrukturausgleich, die Förderung der ambulanten Pflege durch Steigerung der Leistungsstufen und Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Der Sachverständigenrat wurde 1985 als “Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen” eingesetzt, um die damals bestehende Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Verbände, Organisationen und öffentlichen Institutionen, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu verleihen. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfasste, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Das Gremium umfasst sieben Mitglieder und ist interdisziplinär aus den Bereichen Medizin, Ökonomie, Sozialwissenschaften und Rechtswissenschaft besetzt. Mit Inkrafttreten desGKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Auflösung der Konzertierten Aktion wurde der “Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen” umbenannt in “Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen”.