Impfschutz für Babys und Kinder

von 15. März 2016

Zeitplan für die wichtigsten Impfungen

Welche Impfungen von der AOK übernommen werden, regelt die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), einem unabhängigen Expertengremium am Robert Koch-Institut“. Einige Impfstoffe werden in Kombination geimpft, sodass Ihr Kind nur einmal gepikst werden muss. Im Babyalter werden folgende Impfungen empfohlen:

Ab der 6. Lebenswoche

  • Schluckimpfung gegen Rotaviren.

Ab dem 2. Lebensmonat

  • Beginn der Grundimmunisierung mit der Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b (Hib, schwere Hirnhautentzündung), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B (Gelbsucht). Die Pneumokokkenimpfung ist kein Bestandteil der Kombinationsimpfung und muss separat verabreicht werden. Geimpft wird dreimal im Abstand von vier beziehungsweise acht Wochen.

Zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat

  • Abschluss der Grundimmunisierung mit der vierten und letzten Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Hirnhautentzündung, Hepatitis B und zusätzlich gegen Pneumokokken.

  • Erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.

  • Ab zwölf Monaten kann einmalig gegen Meningokokken C geimpft werden.

Zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat

  • Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.

Impfen im Kleinkindalter – keine Impfung verpassen

Im Kleinkindalter muss der Impfschutz gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Polio, Hirnhautentzündung, Hepatitis B und Pneumokokken abgeschlossen werden. Der Schutz gegen diese Krankheiten erfolgt sinnvollerweise als Kombinationsimpfung, die insgesamt viermal verabreicht wird. Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken ist bis zum 24. Lebensmonat abzuschließen, ebenso die zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Kombinationsimpfstoff MMRV). Haben Sie einen der Impftermine verpasst, ist der Impfschutz noch nicht vollständig. Sie sollten die Kombinationsimpfung daher frühzeitig nachholen.

Impfen im Schulkindalter: Jetzt wird es Zeit für Auffrischungen

Im Alter von fünf bis sechs Jahren sollten die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten aufgefrischt werden. Ab dem neunten Lebensjahr komplettiert eine nochmalige Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung als Kombinationsimpfung den Impfschutz. Ab dem Alter von neun Jahren können sich Mädchen gegen Humane Papillomviren (HPV) impfen lassen. Wurde Ihr Kind noch nicht oder nicht ausreichend geimpft, so kann es die empfohlenen Impfungen jetzt nachholen.

Impfen in der Pubertät

Im Alter von neun bis 17 Jahren stehen Auffrischungen des Schutzes gegen Diphtherie, Tetanus, und Keuchhusten an. Mädchen ab neun Jahren können gegen Humane Papillomviren (HPV) geimpft werden. Die HPV-Infektion gehört zu den sexuell übertragbaren Erkrankungen und kann Gebärmutterhalskrebs auslösen. Die Impfung sollte daher erfolgen, bevor das Mädchen sexuelle Kontakte hatte und sich mit HPV infiziert haben könnte.

Wenn Kinder noch nicht geimpft sind

Erster Ansprechpartner rund um die Impfungen und Auffrischungen ist Ihr Kinder- und Jugendarzt beziehungsweise Ihr Hausarzt. Er prüft, welche Impfungen Ihr Kind schon bekommen hat und welche für Ihre Familie wichtig sind. Außerdem berät er Sie bei Fragen und Bedenken. Nicht vergessen: Bringen Sie den Impfpass mit!

Gegen Masern impfen – die Fakten

Masern, Mumps und Röteln sind typische Kinderkrankheiten. Die AOK-Faktenbox gibt Eltern einen Überblick über Nutzen und Risiken der Dreifach-Impfung.

     
PP