Informationen der Stadt Halle (Saale) zum Corona-Virus am 25.03.2020

von 25. März 2020

In der täglichen Video-Pressekonferenz haben ab 13 Uhr Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand, die Beigeordnete für Bildung und Soziales, Katharina Brederlow, und Amtsärztin Dr. Christine Gröger zum aktuellen Stand der Corona-Lage informiert.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters zum Nachlesen:

Zur aktuellen Lage:

1. Am heutigen Tage ist die zweite Corona-Eindämmungsverordnung des Landes (VO) in Kraft getreten. Sie beinhaltet eine Zusammenfassung der 1. VO, aller Allgemeinverfügungen und teilweise auch Erlasse. Geändert hat sich an den vorherigen Anordnungen wenig, die 2. VO präzisiert lediglich.
Sie tritt für das Kontaktverbot am 5. April 2020 außer Kraft, im übrigen Bestimmungen am 19. April 2020. Das heißt: Schulen, Kitas und Horte bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.

Für die Kinder von so genanntem Schlüssel-Personal gibt es laut Eindämmungsverordnung weiter die Möglichkeit der Notbetreuung. Unterschieden wird in der Verordnung des Landes zwischen Schlüssel-Personal und Personen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung ist durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten oder bei Selbstständigen durch eigene schriftliche Auskunft nachzuweisen.

Als Oberbürgermeister spreche ich zu dieser Notbetreuung die dringende Empfehlung unserer Ärzte aus: Betreuen Sie Ihre Kinder zu Hause. Die Ansteckungsgefahr Ihres Kindes im Kindergarten, in der Schule oder im Hort ist zu groß. Und damit ist die Gesundheit Ihrer gesamten Familie gefährdet. Deshalb kann ich persönlich eine solche Notbetreuung nicht befürworten.

Die vollständige Verordnung des Landes finden Sie auf der Internetseite der Stadt Halle.

2. In Deutschland gab es – Stand 24. März 2020, 20.50 Uhr – 32.900 Infizierte und 156 Tote. In Sachsen-Anhalt müssen wir 377 Infizierte und einen Todesfall verzeichnen.

In der Stadt Halle gibt es aktuell 91 Infektionsfälle. Die Zahl hat sich damit zum gestrigen Tag um 6 Fälle erhöht. Nach wie vor liegen zahlreiche Labor-Ergebnisse noch nicht vor.

Zur medizinischen Situation in den Krankenhäusern der Stadt:

Aktuell werden in Krankenhäusern 16 Infizierte behandelt (gestern: 12), 3 von ihnen werden beatmet (gestern: 3).

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) hat eine Unterbringungsmöglichkeit für die an COVID-19-erkrankte Menschen mit leichten Symptomen geschaffen. Am Standort Medizin-Campus Steintor, Magdeburger Straße 22, wurde dazu ein Teil des Gebäudes der ehemaligen Klinik für Orthopädie als „Corona-Klinik“ wieder ertüchtigt. In diesem Vorhaben wird die Universitätsmedizin von allen halleschen Krankenhäusern und der Stadt Halle (Saale) unterstützt.

Die Corona-Klinik geht morgen 9 Uhr in Betrieb. Hier stehen dann nach schrittweiser Eröffnung bis zu 50 Betten zur Verfügung. Das Unterbringungsangebot ist freiwillig und geschieht ausschließlich auf Einweisung durch die Notaufnahme der betreffenden Krankenhäuser.

Ich möchte an dieser Stelle das vorausschauende Engagement des Universitätsklinikums und der kooperierenden Krankenhäuser ausdrücklich loben. Seit dem 4.3.2020 wird dran gearbeitet. Die Krankenhäuser passen ihre Alarm- und Einsatzpläne den aktuellen Gegebenheiten an. Diese Maßnahme ist mit den städtischen Notfallmaßnahmen im Katastrophenschutzstab abgestimmt.

Am kommenden Freitag nimmt die Stadt in Kooperation mit der Poli Reil und der Arbeitsagentur eine weitere Test-Station in Betrieb. Hier können sich Hallenserinnen und Hallenser aus dem eigenen Fahrzeug heraus testen lassen. Täglich von Montag bis Sonntag von 9 Uhr bis 16 Uhr. Das Modul wird auf dem Parkplatz der Arbeitsagentur in der Schopenhauerstraße 2 stehen. Mitzubringen ist die Gesundheitskarte bzw. Krankenversichertennummer.
Gestern wurden insgesamt 211 Abstriche durchgeführt. Diese wurden vorgenommen in der Poli Reil, in der Praxis von Herrn Dr. Ackermann in der Jägergasse, in der Praxis von Herrn Dr. Benecke vor dem Neustadt-Centrum und durch den mobilen Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung im Auftrag der Stadt.

Seit 11. März hat die Stadt insgesamt 408 Reiserückkehrer verzeichnet: Heute werden auf dem Leipziger Flughafen 60 Ägypten-Urlauber aus verschiedenen Bundesländern erwartet. Sofern sie aus der Stadt Halle kommen, werden sie unter Quarantäne gestellt und erhalten einen Abstrich. Die Stadt steht dazu mit dem Flughafen in Kontakt.

Einige Medien berichten, dass die unvollständigen Daten des Landesamtes für Verbraucherschutz als obere Gesundheitsbehörde darauf zurückzuführen sind, dass die Gesundheitsämter in dieser Krise am Wochenende Pause machen. Dem ist in der Stadt Halle (Saale) nicht so. Wie Sie unter anderem im Rahmen unserer täglichen Pressekonferenz sehen, sind unsere Amtsärztin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr im Dienst, sieben Tage in der Woche. Das Gesundheitsamt übermittelt neue Fälle auch am Samstag und am Sonntag an die obere Gesundheitsbehörde, diese leitet die Informationen dann weiter an das Robert-Koch-Institut.

Dass die Übermittlung der Labor-Werte stockt und damit die neuesten Zahlen nicht verfügbar sind, hat schlichtweg einen Grund: Die wenigen Labore, die die Auswertung tausender Tests vornehmen, sind überlastet.

Ich möchte an dieser Stelle also noch einmal deutlich machen, dass das Gesundheitsamt der Stadt Halle (Saale) 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche im Einsatz ist.

3. Hinweisen möchte ich weiterhin darauf, dass auch in Sachsen-Anhalt das Verbot touristischer Reisen kontrolliert wird. Jeder, der überprüft wird, muss nachweisen, dass er keinen Urlaub, sondern nur Besorgungen macht oder etwa auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist.
Die städtischen Ordnungskräfte haben am gestrigen Dienstag 209 Kontrollen durchgeführt, hinzu kamen 483 Fahrzeug-Kontrollen durch die Polizei im Hinblick auf den Tourismus. Die Stadt Halle hat gestern 7 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet, 1 Quarantäne-Verstoß musste registriert werden.
Festgestellt wurden auch 4 Jugendliche, die auf einem Dach in der Jacobstraße feierten. Hier wurden ebenfalls Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet. Das ändert sich mit dem heutigen Tag.

Ein Verstoß gegen die zweite Eindämmungsverordnung des Landes ist nunmehr eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr. Ein Verstoß kann mit bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ein Infizierter kann bei Verstößen gegen die VO mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Die gesamte Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Sieauf demYouTube-Kanalder Stadt.

Stadt Halle (Saale)