Informationen der Stadt Halle (Saale) zum Corona-Virus – Stadt erweitert Maßnahmen

von 10. März 2020

Alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind untersagt.

Für alle Veranstaltungen ab 200 Besuchern, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen, gelten zudem folgende Auflagen:

  • Es gilt eine namentliche Dokumentationspflicht für alle Teilnehmer über ihren Gesundheitszustand,

  • mögliche Aufenthalte in Risikogebieten und Kontakte mit bereits Infizierten.

  • Dieses Dokument ist im Vorfeld der Veranstaltung auszufüllen.

  • Ein Musterformular des Gesundheitsamtes zur Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Veranstaltungsteilnehmer, die eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, werden aufgefordert, eine Teilnahme an der Veranstaltung zu überdenken.

Bei zwei „Ja“-Antworten wird von einer Teilnahme an der Veranstaltung dringend abgeraten. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts.

Das Gesundheitsamt der Stadt Halle (Saale) empfiehlt zudem, bei allen Veranstaltungen erhöhte Hygienemaßnahmen, z.B. Desinfektionsmöglichkeiten, vorzuhalten.

Die Auflagen der Stadt Halle (Saale) und des zuständigen Fachbereichs Gesundheit ergehen auf Basis des § 28 Abs. 1, S. 2 in Verbindung § 16 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).

Mit der Untersagung soll die Weiterverbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 im Stadtgebiet von Halle (Saale) verhindert oder verringert werden. Infektionsketten sollen nach Möglichkeit unterbrochen werden.

Stadt Halle (Saale)