Bitte halten Sie sich im Freien möglichst nur allein oder zu zweit oder mit Angehörigen aus demselben Haushalt auf.
Das Verlassen des Wohnsitzes kommt nur noch in Betracht:
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zum Pendeln zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle;
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zur Ausübung einer notwendigen und nicht aufschiebbaren beruflichen Tätigkeit, die auch nicht in Form von Heimarbeit/Homeoffice ausgeübt werden kann;
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zum Durchführen von Einkäufen des Grundbedarfs;
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aus gesundheitlichen Gründen;
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aus familiären Gründen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Familienmitglieder oder zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung innerhalb der Familie;
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für kurzzeitige, individuelle sportliche Aktivitäten im Wohnumfeld oder zum Ausgang mit Tieren.
Wichtig:
Es wird niemand eingesperrt, aber die sozialen Kontakte sollten auf das absolut Nötigste minimiert werden.
Die Stadt setzt auf die Einsicht der Hallenserinnen und Hallenser und erwartet, dass sie sich – in Ihrem eigenen Interesse – an diese Anweisungen halten.
Falls Sie im Stadtgebiet unterwegs sind:
Bitte rechnen Sie damit, dass sich Ordnungskräfte nach Ihrem Ziel erkundigen.
Um es klar zu sagen: