Kinderkrankengeld weiterhin 30 Tage pro Kind

von 13. Dezember 2021

Bis zum 19. März können Eltern sogar Kinderkrankengeld beantragen, wenn ihr Kind ohne eigene Erkrankung pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Voraussetzung ist allerdings eine Entscheidung der zuständigen Behörde z. B. zur Schulschließung. „Auf eigene Faust“ entsteht kein Anspruch.

„Eltern und besonders Alleinerziehende haben es in der Pandemie schwer“, sagt Novitas BKK-Vorständin Kirsten Budde, „deshalb begrüßen wir die Verlängerung der Regelung aus dem Vorjahr. Wir tun, was wir können.“