Kostenlose Corona-Testungen – Land im Gespräch mit Apothekern

von 8. März 2021

Apotheken könnten den Service nach der Bundesverordnung anbieten und hätten ein breites Netz im Land, sagte Grimm-Benne. Sie setze sehr darauf, dass hier schnell Angebote geschaffen werden könnten. Zudem sei man auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Gespräch, wie das Netz der Ärzte, die Corona-Testungen anbieten, noch enger gestrickt werden kann.

Grimm-Benne verwies darauf, dass die ab heute geltenden Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt keine Pflicht vorsehen, ein negatives Testergebnis vorzulegen, wenn z.B. eine Fahrstunde oder ein Besuch bei der Kosmetikerin ansteht. „Auch wenn die Testverordnung jetzt da ist: Wir können einen Test-Nachweis erst fordern, wenn die Strukturen sicher stehen.“

Für den Einkauf der Tests ist nach der Bundesverordnung derjenige zuständig, der die Testungen anbietet. Entstehende Sach- und Personalkosten können abgerechnet werden. „Das Modell kennen wir z.B. von den Testungen in Pflegeheimen“, so Grimm-Benne.

Bisher hatte Sachsen-Anhalt Massentests in Hotspot-Regionen ermöglicht, indem den Gesundheitsämtern Schnelltests zur Verfügung gestellt wurden. Ausgestattet worden sind vom Land auch Schulen und Kitas. Lehrerinnen, Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher können sich ein- bzw. zweimal wöchentlich testen. Eine Million Selbsttests ist bestellt, um auch für Schülerinnen, Schülern, und Kita-Kindern ein Angebot zu unterbreiten. Insgesamt eine Millionen Schnelltests wurde bisher ausgegeben.

Grimm-Benne sagte, sie setze sehr darauf, dass es ergänzend vom Bund eine Verpflichtung der Arbeitgeber geben werden, ihren Mitarbeitenden Schnelltests anzubieten.