Maßnahmen der Landesregierung gegen das Corona-Virus

von 17. März 2020

Lüddemann betont, dass klare Handlungslinien für das gesamte Land Sachsen-Anhalt wichtig sind, damit die Menschen konkret wissen, was in dieser Ausnahmesituation gilt. „Berufsgruppen, die von den Einschränkungen betroffen sind, brauchen unbürokratische Hilfen. Steuernachlässe und Kredite sind das eine, kurzfristige Liquiditätshilfen das andere Notwendige. Dabei müssen Freiberufler, Künstler und Kleinstunternehmer auch berücksichtigt werden.“ Lüddemann fügt hinzu: „Mein großer Dank gilt allen, die in diesen schweren Zeiten im Dienst sind, sei es in Polizei, im Gesundheitswesen oder bei den Verkehrsbetrieben, um das Leben im Land aufrecht zu erhalten.“

„Auch der Landtag stellt sich seiner Verantwortung. Die nächste Landtagssitzung am kommenden Freitag wird auf das Notwendigste reduziert, und zwar auf den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021. Der Landtag ist als Verfassungsorgan weiterhin arbeitsfähig, sorgt aber gleichzeitig dafür, dass mit konsequenten Maßnahmen die Infektionskette unterbrochen wird. Diese Entscheidungen trage ich ausdrücklich mit“, so Lüddemann.