Patient – Recht – Gesetz

von 22. Mai 2015

Damit soll Vorsorge getroffen werden, wenn man sich eines Tages nicht mehr in der Lage sieht, sein Selbstbestimmungsrecht als Patient ausüben zu können. Beim Verfassen einer Patientenverfügung geht es meist um die Willensäußerung zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder Organspenden.

Für den Praxis- und Klinikalltag sind manche Patientenverfügungen nicht richtig verfasst. Sie sind häufig formal und inhaltlich zu undeutlich. „Wir erleben sehr oft, dass zum Zeitpunkt ihrer Verfassung keine ausreichende Beratung des betroffenen Patienten mit ärztlichem Sachverstand stattfand“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Das führt dazu, dass Ärzte unverändert vor dem Problem stehen, im konkreten Einzelfall Entscheidungen zu treffen, die nicht zwingend der formal fixierten Schriftform der Patientenverfügung, sondern dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Diese Aufgabe stellt alle in der interdisziplinären Intensivmedizin damit befassten Ärztinnen und Ärzte vor eine tagtägliche enorme Herausforderung.

Der Arzt des Vertrauens sollte erster Ansprechpartner sein, wenn es um das Thema Patientenverfügung geht. Dabei handelt es sich um ein sensibles Thema, das bei den Patienten auch mit Ängsten verbunden ist. Sich über das Sterben Gedanken zu machen und darüber zu reden, fällt nicht leicht. „Unsere Ärzte wissen um das empfindsame Thema. Daher suchen die Ärzte das Gespräch. Denn nur aufgeklärte Patienten können die für sie richtigen Entscheidungen zur Patientenverfügung treffen“, so Dr. Simone Heinemann-Meerz.

Um Ärzten im Umgang zum Thema Patientenverfügung und Patientenrechte sicherer zu machen, widmet sich eine gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt dem Sachgebiet Patient-Recht-Gesetz. Für den Komplex Patientenrechte konnte als hochkarätiger Referent Prof. Hans Lilie, Strafrechtler der Martin-Luther-Universität Halle und Vorsitzender der Sta?ndigen Kommission Organtransplantation der Bundesa?rztekammer, gewonnen werden. Prof. Gunther O. Hofmann, ärztlicher Direktor der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannstrost in Halle/Saale, wird von seinen Erfahrungen mit Patientenverfügungen in der unmittelbaren Praxisarbeit referieren.

Termin der Fortbildung:

Mittwoch, 27. Mai 2015, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Heidemensa, Theodor-Lieser-Straße 7,

06120 Halle/ Saale

Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich.