Psychische Gesundheit im Erwerbsleben

von 7. Oktober 2015

Der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, die Gefahren bei der Arbeit für die psychische und physische Gesundheit systematisch zu ermitteln und zu bewerten, um sie dann mit geeigneten Mitteln zu verringern, im Idealfall ganz zu beseitigen.

Vor allem psychische Störungen lassen sich nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennen, da es sich teilweise um sehr komplexe Erkrankungen handelt. Die Folge ist, dass sich Personalverantwortliche und Führungskräfte häufig ratlos fühlen und ihnen ein offener Umgang mit der Problematik schwer fällt. Licht in diese Problematik soll das Webinar „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ bringen, zu dem der TÜV Rheinland und die AOK Sachsen-Anhalt am 12.11.2015 von 14 bis 15 Uhr einladen.

Anmeldungen sind möglich über den Link www.aok-business.de/sachsen-anhalt/psychGeBe.