Für mich und mein Team ist es eine große Ehre, die Tagung durchführen zu dürfen, sagt Professor Dr. Rüdiger Lessig, Direktor des halleschen Instituts für Rechtsmedizin und Tagungspräsident. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen unter anderem mehrere Workshops und Vorträge. Die Tagung findet sowohl im Löwengebäude als auch im Audimax der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Universitätsplatz) statt.
Von der Tagung sollen zwei Botschaften ausgehen: Die Rechtsmediziner in Deutschland erwarten mehr auch finanzielle Unterstützung für die Gewaltschutzopfer-Ambulanzen in den rechtsmedizinischen Instituten und es muss weitere Forschung auf dem Gebiet der forensischen Molekulargenetik geben. Wir sorgen in diesen Ambulanzen für eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen für die Oper von Gewalt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land, sagt Professor Lessig. Damit diese Aufgabe weiterhin mit hoher Qualität an allen Tagen des Jahres, rund um die Uhr und im gesamten Bundesland erfüllt werden könne, bedarf es einer ausreichenden Gegenfinanzierung. Dies sei auch angesichts des konstant hohen Niveaus an Gewaltdelikten notwendig.
Häufig wird diskutiert, ob die durch die Analyse von Genmaterial gewonnenen Erkenntnisse der Rechtsmediziner für die Arbeit von Polizei und Justiz intensiver genutzt werden können. Die Haut- und Augenfarbe, das Geschlecht, das Alter und die Herkunft könnten durch die Genanalyse identifiziert und möglicherweise in der Fahndung nach Tätern eingesetzt werden. Allerdings, so Professor Lessig, seien weitere Forschungen auf diesem Gebiet notwendig. Gerade habe ein Ringversuch stattgefunden, um die Validität der Untersuchungen in den Rechtsmedizinlabors beurteilen zu können. Die Ergebnisse werden auf der Tagung vorgestellt. Es müsse weiter untersucht werden, welches Testverfahren die größte Sicherheit bezüglich der Aussagekraft der körperlichen Merkmale habe. Letztlich müsste dann eine einheitliche Methode festgelegt werden, die in allen Rechtsmedizinlabors angewendet werden kann.
Auf der Tagung werden alle Facetten der Rechtsmedizin präsent sein: von der Molekulargenetik bis zur forensischen Bildgebung und Toxikologie. Ebenso spielen juristische Aspekte eine Rolle. Vor der offiziellen Eröffnung am 12. September finden einen Tag zuvor verschiedene Workshops statt, beispielswiese mit einer Weiterbildung zum Thema moderne Lernmethoden in der Rechtsmedizin. Dabei werde unter anderem die Leichenschau an Puppen im Dorothea Erxleben Lernzentrum der Medizinischen Fakultät geübt, ebenso das korrekte Ausfüllen der Todesbescheinigung. Außerdem beschäftige sich ein Workshop mit der forensischen Bildgebung. Dabei werde man von der Universitätsklinik und Poliklinik für Radiologie unterstützt.
Am 15.09.2018 wird die Jahrestagung der DGRM erstmals in Kombination mit der Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odontostomatologie (AKFOS) stattfinden. Der AKFOS ist sowohl Arbeitskreis der DGRM als auch der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), also interdisziplinär angesiedelt. Der Arbeitskreis tagt zum ersten Mal auch im Rahmen der DGRM-Jahrestagung.
Hintergrund: Die DGRM ist eine gemeinnützige wissenschaftliche Fachgesellschaft, die in der Tradition der vor mehr als hundert Jahren gegründeten Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin steht. Sie verfolgt das Ziel, alle Teilbereiche der Rechtsmedizin in Lehre, Forschung und forensischer Praxis zu fördern und weiterzuentwickeln. Dies geschieht vor allem durch Abhaltung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Jahres- und Regionaltagungen, Workshops, Symposien, Fortbildungen etc.), durch die Herausgabe der Fachzeitschrift “Rechtsmedizin”, durch Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien, durch enge Kooperation mit anderen Disziplinen und Fachgesellschaften sowie durch Wahrnehmung der berufsständischen Interessen in enger Abstimmung mit dem Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner. Im Curriculum des Medizinstudiums gehört die Rechtsmedizin zu den obligaten Lehr- und Prüfungsfächern. Die DGRM hat derzeit etwa 480 Mitglieder. Die Rechtsmedizin versteht sich als Partner für Polizei, Justiz, aber auch für Wissenschaft und Gesundheitswesen.