Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung bis zum 24. Februar

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung bis zum 24. Februar
von 27. Januar 2022

Im Wesentlichen sind die aktuellen Regelungen verlängert worden. Neu aufgenommen wurde eine Ermächtigung für das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung per Erlass konkretisierende Vorgaben zur Notbetreuung für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Horte oder Schulen zu regeln, sollten Schließungen bei weiter steigendem Infektionsgeschehen – insbesondere bei Ausfall des Personals – notwendig werden. Eine Notbetreuung soll gewährleistet werden.

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes innerhalb von Schulgebäuden bleibt bestehen. Personen, die sich weigern, eine solche Maske zu tragen, ist der Zutritt zu Schulgebäuden nicht gestattet.

Änderungsverordnung