Sozialleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von 2. Dezember 2015

Ziel von Sozialleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll die Erhaltung des Arbeitsplatzes oder ein beruflicher Neustart sein. Andreas Dietzschold, Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, spricht über Grundlagen, Leistungsarten- und Träger, aber auch über den Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist unter Telefon 0345 4788110 erforderlich.

Seminar „Sozialleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
8. Dezember 2015 (Dienstag), 15:30 Uhr
Veranstaltungsraum
Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V.
(Gelände der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Haus 3, 3. Etage)
Paracelsusstraße 23
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 4788110

E-Mail: info@sakg.de

Hintergrund:
Leistungen der Sozialversicherungsträger zur Teilhabe am Arbeitsleben fördern die berufliche Integration bzw. Rehabilitation Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Diese Leistungen umfassen alle Rehabilitationsmaßnahmen, welche die Berufstätigkeit von kranken und/oder behinderten Menschen fördern, erhalten, verbessern, wiederherstellen und möglichst dauerhaft sichern.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes

  • Leistungen zur Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, die wegen der Behinderung erforderlich ist

  • Leistungen zur beruflichen Bildung (Qualifizierungsmaßnahmen)

  • Gründungszuschüsse zur Aufnahme einer behinderungsgerechten selbstständigen Tätigkeit, die eine Existenzgründung in der Anlaufphase wirtschaftlich absichern sollen

  • Leistungen an Arbeitgeber

  • sonstige Hilfen zu Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.

Für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen verschiedene Kostenträger in Betracht, wie Berufsgenossenschaften, die Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit und das Sozialamt.

Das Projekt „Zurück in mein Leben – Beruflicher Wiedereinstieg nach Krebs“ hilft Krebsbetroffenen bei ihrer Rückkehr ins Berufsleben und wird unterstützt durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und die GlücksSpirale.