Stellungnahme zur Berichterstattung bezüglich eines mehrfach entwichenen Patienten

von 19. November 2020

Die Krankenhausleitung sieht sich zur folgenden Stellungnahme angesichts der aktuellen öffentlichen Berichterstattung veranlasst:

Die Krankenhausleitung möchte darauf hinweisen, dass das AWO Psychiatriezentrum Halle keine Spezialeinrichtung für psychisch kranke Straftäter ist und deshalb auch nicht wie ein Gefängnis gesichert und gebaut ist. Der Chefarzt Dr. Frank Pillmann erläutert: “Wir sind ein psychiatrisches Fachkrankenhaus und verfügen über eine geschützte Station für Patienten, die ggf. nach dem Gesetz für Psychisch Kranke gegen ihren Willen ins Krankenhaus eingewiesen sind, um dort medizinisch behandelt zu werden. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung werden hier mit richterlicher Genehmigung auch weitergehende Freiheitseinschränkungen bis hin zur Fixierung vorgenommen. Das Gesetz setzt den Ärztinnen und Ärzten aber bei der Anordnung solcher Maßnahmen sehr enge Grenzen und verlangt zu Recht, dass bei Besserung des Zustandes Zwangsmaßnahmen möglichst rasch wieder gelockert werden.”

Bei der schwierigen Abwägung zwischen Sicherungsmaßnahmen und der therapeutischen Aufgabe des Krankenhauses kann es im Einzelfall dazu kommen, dass Patienten Lockerungen nutzen, um sich der Behandlung zu entziehen und sich aus dem Krankenhaus zu entfernen.

Die Krankenhausleitung hat auch im vorliegenden Fall zu jedem Zeitpunkt sehr sorgfältig im Rahmen der gesetzlichen Pflichten abgewogen, welche Sicherungsmaßnahmen notwendig und vertretbar sind. “Wir bedauern sehr, dass es dem Betroffenen dabei möglich wurde, sich durch die Überwindung von Barrieren der Behandlung zu entziehen. Selbstverständlich prüfen wir anhand dieser Erfahrungen kritisch, wie sich solche Vorfälle noch besser vermeiden lassen.”

Das Hallenser Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie möchte aber im Interesse aller Patient*innen und Mitarbeiter*innen um Verständnis dafür bitten, dass eine Einweisung nach dem Gesetz für Psychisch Kranke nicht ausschließlich der Sicherung der Patienten dient, sondern vor allem dazu, die Basis für eine erfolgreiche und letztlich dann freiwillige medizinische Behandlung der Patienten und Patientinnen herzustellen.