Vorrangposition der Hilfsorganisationen bestätigt

Vorrangposition der Hilfsorganisationen bestätigt
von 22. März 2019

„Die CDU-Fraktion begrüßt die Entscheidung des EuGH. Die Entscheidung zur Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem kommerziellen Wettbewerb ist längst überfällig. Für Leistungserbringer (z. B. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz) und Kostenträger (Krankenkassen) bedeutet dies die Sicherung des Status quo. Sachsen-Anhalt verfügt bereits über ein modernes Rettungsdienstgesetz, dass für die Patienten eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet. Hilfsorganisationen ist im Gesetz eine Vorrangposition eingeräumt, ohne Private auszuschließen.

Auch durch diese Planungssicherheit entstehen derzeit mehr Rettungswachen in den Landkreisen. Die Hilfsfristen beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) werden sich dadurch weiter verbessern. Die Menschen im Land können sich damit sicher sein, dass ihnen im Notfall schnell medizinische Hilfe zu Teil wird.“