Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Landtagswahl sind impfberechtigt

von 19. April 2021

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale), die ihre Berufung schriftlich bestätigt haben, erhalten ab heute einBestätigungsschreiben, das diese Impfberechtigung ausweist. In diesem Schreiben wird auch über eine zusätzliche Telefon-Hotline informiert, über die der betreffende Personenkreis einen Impftermin vereinbaren kann. Zur Impfung selbst ist dieses Bestätigungsschreibenmitzuführen.

Bestätigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale), die bereits einen Termin über die Hotline 116117 oder das Portalwww.impfterminservice.degebucht haben, können diese Termine dennoch ab sofort wahrnehmen. In diesen Fällen erfolgt vor Ort eine Überprüfung, ob die betreffende Person ihren ehrenamtlichen Einsatz gegenüber der Stadt Halle (Saale) bestätigt hat.