Wie pflegende Angehörige in den Urlaub fahren können

Wie pflegende Angehörige  in den Urlaub fahren können
von 2. Juli 2018

Der Löwenanteil der pflegerischen Arbeit in Deutschland findet nicht in Pflege- und Seniorenheimen statt. Die meisten Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden von ihren Angehörigen betreut. Bei der AOK Sachsen-Anhalt betrifft dies 40.000 von insgesamt rund 63.000 pflegebedürftigen Versicherten.

Die Pflege ist körperlich und auch psychisch belastend, gerade für Laien. Damit sich die Pflegenden eine Auszeit gönnen können, sieht die Pflegegesetzgebung Unterstützung vor. An erster Stelle stehen dabei die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Diese zwei Angebote stehen allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 offen.

Bei der Verhinderungspflege können sich pflegende Angehörige vertreten lassen, zum Beispiel von einem Pflegedienst aber auch von anderen Verwandten. Für bis zu sechs Wochen im Jahr erstattet die Pflegekasse die Kosten in Höhe von maximal 1612 Euro. Soll der Pflegebedürftige vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände betreut werden, empfiehlt sich die Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dafür erstattet die Pflegekasse ebenfalls 1612 Euro für höchstens acht Wochen im Jahr.

Bis zu 3224 Euro für pflegende Angehörige

Beide Leistungen lassen sich kombinieren. Wer nur die Kurzzeitpflege nutzt, erhält zusätzlich den Förderbetrag der Verhinderungspflege, also in Summe bis zu 3224 Euro. Wird ausschließlich die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, erhöht sich der Höchstbetrag um die Hälfte der Förderung für die Kurzzeitpflege, also um 806 auf 2418 Euro insgesamt. Auf diese Weise bleiben pflegende Angehörige flexibel und können passgenau zwischen den Angeboten variieren.

Der Bedarf wird bei Antragsstellung geprüft, denn das Geld für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird nicht pauschal ausgezahlt. Über die Voraussetzungen informieren die Pflegekassen. Bei der AOK Sachsen-Anhalt können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige in landesweit 44 Kundencentern beraten und bei der Antragsstellung unterstützen lassen.