Wird die Testpflicht in der Stadt Halle bald aufgehoben?

Wird die Testpflicht in der Stadt Halle bald aufgehoben?
von 18. Juni 2021
  • Außerschulische Angebote sowie Angebote von öffentlichen und privaten Bildungsträgern;

  • Kultureinrichtungen;

  • Innengastronomie;

  • Sportbetrieb.

Laut §16 der 14. Eindämmungsverordnung können Landkreise oder Kreisfreie Städte diese Bereiche von der Testpflicht entbinden, wenn sie durchgehend zehn Tage unter einem Inzidenzwert von 35 liegen.

Die Stadt Halle (Saale) weist allerdings darauf hin, dass nach dem Landesrecht die Tage vor Inkrafttreten der 14. Eindämmungsverordnung hier nicht berücksichtigt werden dürfen. Somit ist eine entsprechende Aufhebung der Testpflicht frühestens ab Sonntag, 27. Juni 2021 umsetzbar.

Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) beobachtet das Infektionsgeschehen daher weiter und wird in der kommenden Woche prüfen und entscheiden, ob im Stadtgebiet Aufhebungen der Testpflicht erfolgen sollen. Bis dahin müssen geimpfte und genesene Personen für eine Nutzung der genannten Bereiche ihren Status nachweisen, alle weiteren Personen müssen einen negativen Test vorlegen.