Ursprünglich sollte die Corona-Arbeitsschutzverordnung laut Experten bis zum 7. April 2023 gelten.
Sie verpflichtete Arbeitgeber zu betrieblichen Hygienekonzepten und entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter.
Doch aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen, einem in der Regel milden Infektionsverlauf und einer insgesamt günstigen Prognose wird sie bereits zum 2. Februar aufgehoben.
Stattdessen gelten die Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum betrieblichen Infektionsschutz, wie etwa die Einhaltung der AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, richtig Lüften).
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