EU-Programm unterstützt Digitalisierungsprojekte im Kulturbereich

von 7. Oktober 2021

Das Land Sachsen-Anhalt setzt diese Initiative im Rahmen des Operationellen Programms EFRE und ESF um und hat in diesem Kontext ein Kulturinvestitionsprogramm Digitalisierung im EFRE aufgelegt.

Dazu erklärte heute Staats- und Kulturminister Rainer Robra: „In der Corona-Krise sind die Defizite der Kulturbranche in ihrer digitalen Infrastruktur offensichtlich geworden. Viele Angebote waren unter Pandemiebedingungen nicht bzw. nur eingeschränkt nutzbar. Darüber hinaus hat sich der bereits vor der Corona-Pandemie bestehende Trend zur digitalen Präsentation von kulturellen Inhalten deutlich verstärkt.“

Mit dem Investitionsprogramm sollen die in öffentlicher oder privater Trägerschaft befindlichen Einrichtungen durch die Ermöglichung der ortsunabhängigen Nutzung pandemiesicher gemacht werden und die Digitalisierung einen kräftigen Schub erhalten, so der Minister.

Die Förderung erfolgt konzeptbasiert. Die Verbesserung digitaler Infrastrukturen können zum Beispiel Investitionen in eine kontaktarme Besucherbetreuung, in moderne Medientechnik, in die Optimierung von Serviceprozessen und Webseiten sowie die Vernetzung mit Bildungseinrichtungen sowie touristischen Anbietern sein.

Die Träger der Einrichtungen sind aufgefordert, ihre Konzepte zur inhaltlichen Vorprüfung und zur Feststellung der Förderungswürdigkeit beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Im Falle der Bestätigung wird eine hundertprozentige Förderung des ausgewählten Projekts aus Mitteln des EFRE durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) in Aussicht gestellt. Diese ist, wie in der EFRE-Förderung üblich, vorzufinanzieren. Die Höhe der Zuwendung ist auf 100.000 Euro je Förderfall begrenzt.

Terminliche Festlegungen:

Das Kulturinvestitionsprogramm Digitalisierung wurde als EU-REACT-Maßnahme im Rahmen des Operationellen Programms in der EU-Förderperiode 2014-2020 aufgelegt, am 25.08.2021 durch die EU bestätigt und muss bis Ende 2023 umgesetzt und abgerechnet sein. Fördermaßnahmen sollten dementsprechend so geplant sein, dass sie im Zeitraum zwischen dem 01. Dezember 2021 und dem 30. Juni 2023 realisiert werden.

Die Förderkonzepte können unter dem Stichwort „Kulturinvestitionsprogramm Digitalisierung (EU REACT)” ab sofort fortlaufend an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt per E-Mail

EU-REACT303@lvwa.sachsen-anhalt.de gerichtet werden.

Die Bewerbungen sollten spätestens bis zum 31.12.2021 vorliegen.

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind zu finden unter:

Kultur, Medien und Kirchen: EU-REACT: Kultur-Investitionsprogramm Digitalisierung (sachsen-anhalt.de)