Jetzt für Stipendienprogramme bei Land und Bund bewerben!

von 22. Juli 2020

Das 6 Millionen Euro umfassende Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

„Die Corona-Krise darf nicht zu einer dauerhaften Krise in der Kultur führen. Mit der Soforthilfe haben wir schnell reagiert, um die finanziellen Einbußen der Kulturschaffenden im Land aufzufangen, nun bieten wir der Kulturszene stabile finanzielle Rahmenbedingungen. ‚Kultur ans Netz‘ soll neue Impulse für Kulturaktivitäten in Sachsen-Anhalt setzen. Wir entlasten freischaffende Künstlerinnen und Künstler und ermöglichen es ihnen, sich wieder auf ihren künstlerischen Schaffensprozess zu konzentrieren“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.

Weitere Informationen zu der Online-Antragsstellung können der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/kultur-ans-netz/ entnommen werden. Informationen sind auch zu finden unter www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram.

Ein weiteres Förderprogramm, “NEUSTART KULTUR“, wurde von der Stiftung Kunstfonds aufgelegt. Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets schreibt die Stiftung zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen das Sonderförderprogramm 20/21 aus. Bis zu 9 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an bildende Künstler sowie kunstvermittelnde Einrichtungen, Akteure und Initiativen des Kunstbetriebs. Es gibt drei verschiedene Antragsmöglichkeiten mit den Fristen 6., 10. und 14. August, nachzulesen unter: https://www.kunstfonds.de/bewerbung/sonderfoerderprogramm-2021/.

Noch ein wichiger Hinweis: Es ist ratsam, dass sich Künstlerinnen und Künstler, die sich am 1. Juli 2020 bei der Kunststiftung Sachsen-Anhalt auf eine Förderung beworben haben, NICHT mit demselben Arbeitsvorhaben für die Stipendienprogramme bewerben! Eine Doppelförderung für ein und dasselbe Arbeitsvorhaben ist gemäß den Richtlinien der Kunststiftung ausgeschlossen.