Kulturminister einigen sich auf Konzept zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs

von 18. Mai 2020

Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt das Vorgehen: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, untern den Ländern eine Verständigung für eine gesundheitlich unbedenkliche Öffnung von Theatern, Opern, Konzert- und Literaturhäusern zu erzielen. Es ist wichtig die Kultur unter Wahrung der gebotenen Hygienemaßnahmen wieder ans Netz zu bringen. Wir halten daran fest, am 28. Mai 2020 unseren Kultureinrichtungen in diesem Rahmen grünes Licht zu geben.“

Voraussetzung für die Umsetzung jedweder Lockerungen ist die lokale Entwicklung der Infektionszahlen. Zu den Eckpunkten des Beschluss zählen das Erstellen und Einhalten von Hygiene- und Schutzkonzepten der Kultureinrichtungen, die einzelfallbezogen angepasst werden können. Dazu zählen u.a. die Begrenzung der Besucherzahlen, die gezielte Leitung von Besucherströmen, das Tragen Mund-Nase-Schutz sowie das vorübergehende Erfassen von Besucherkontaktdaten. Ebenso ist der Schutz der künstlerischen Akteure zu gewährleisten. Mit Blick auf die Dynamik der Corona-Pandemie bedürfen alle Empfehlungen einer fortlaufenden Überprüfung. Das Konzept wurde an die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übersandt.