Hallesche Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer erneut in den Sachverständigenrat Gesundheit berufen

Hallesche Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer erneut in den Sachverständigenrat Gesundheit berufen
von 17. Januar 2019

„Ich freue mich, dass ich die Perspektive der Pflegewissenschaft weiterhin im SVR vertreten darf und meine Kenntnisse der evidenzbasierten Medizin einbringen kann“, so Prof. Meyer, die zudem Mitglied im Vorstand des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin ist.

Das Gremium selbst eruiert nun, welche Themen es sich in der kommenden Legislatur vornimmt. Innerhalb der letzten Amtsperiode sind zwei Gutachten entstanden, die dem Bundesgesundheitsministerium beziehungsweise der Bundesregierung vorgelegt wurden.

Das jüngste Gutachten war im Herbst 2018 nach der Vorstellung in Berlin auch noch in Regionalkonferenzen präsentiert worden, unter anderem auch in Halle am 14. November 2018. Die Regionalkonferenzen dienten dazu, auch mit lokalen Akteuren und Entscheidungsträger in den direkten Dialog zu treten.

Minister Spahn hat des Weiteren die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) und den Mediziner Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg) neu berufen. Erneut im Gremium sind der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke).

Der SVR ist das renommierteste Gremium wissenschaftlicher Politikberatung im Gesundheitswesen, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Er zeichnet sich durch die Unabhängigkeit der interdisziplinären Arbeit von sieben Professorinnen und Professoren aus, die die Bereiche Medizin, Wirtschaftswissenschaft und Pflegewissenschaft vertreten. Der SVR hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen, die dem Bundesgesundheitsministerium und gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt werden. Darin werden unter anderem die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen aber auch wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert, Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und Überversorgungen entwickelt und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufgezeigt.