Förderprogramm für digitale Musikvermittlung

von 30. November 2020

Außerdem erfordert die anhaltende Schließung von Kulturorten und -einrichtungen ein proaktives Handeln für den Erhalt besonders unserer freien Kulturlandschaft.

Zur Förderung dieser kreativen Auseinandersetzung vergibt die Initiative Kultur DIGITAL drei Förderpreise in Höhe von jeweils 500 Euro. Alle Einzelheiten zu Bewerbung, Anforderungen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Förderprogramm für digitale Kulturkommunikation und Kulturvermittlung im Bereich Musik

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmen können Musikerinnen und Musiker sowie Musikpädagoginnen und Musikpädagogen bis 30 Jahre (geb. 1990) mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Bei Ensembles, Bands und Gruppen ist das Durchschnittsalter maßgeblich, welches nach den Geburtsdaten der Mitglieder*innen errechnet wird. Es ist zulässig, dass Teilnehmende zum Zeitpunkt der Anmeldung in einer musikalischen, musikpädagogischen oder sonstigen Berufsausbildung oder Berufspraxis stehen oder einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit nachgehen.

  2. Der ständige Hauptwohnsitz der Bewerber*in muss in Sachsen-Anhalt liegen. Bei Ensembles, Bands oder Gruppen muss der ständige Hauptwohnsitz einer Mehrzahl der Mitglieder*innen in Sachsen-Anhalt liegen.

  3. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.initiative-kultur-digital.de Das dort bereitgestellte digitale Formular wird am Bildschirm ausgefüllt. Am Ende des Anmeldeprozesses werden alle eingegebenen Daten digital übermittelt.

  4. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung an.

  5. Mehrfachbewerbungen in einer Besetzung sind nicht möglich.

  6. Unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke verboten, sofern der Rechteinhaber nicht etwas anderes bestimmt hat.

  7. Für die Planung und Durchführung des Wettbewerbs ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und gegebenenfalls anderen einschlägigen Rechtsvorschriften. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bilden Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Erforderlichkeit der Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags bzw. vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses) sowie Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen in Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen) sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen, Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO

Einzelheiten den Rechten der betroffenen Personen und zu Speicherdauer und Löschfristen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung im Internet: www.initiative-kultur-digital.de/datenschutz

Auswahlverfahren

Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe der Förderpreise. Auswahlkriterien sind neben der künstlerischen Qualität der Bewerbung insbesondere der innovative Charakter des eingesendeten Materials oder Konzeptes und dessen Bezug zum Thema „Digitalisierung“.

Die Jury setzt sich aus Persönlichkeiten des Musiklebens und der Medienlandschaft SachsenAnhalts zusammen. Die Auswahl erfolgt der Jurymitglieder erfolgt ohne Beachtung ethnischer, ideologischer oder politischer Überlegungen.

Die Entscheidungen der Jury können nicht angefochten werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Anforderungen

Gefördert werden in Präsentation oder Inhalt innovative Digitalformate für Musik- und Kulturkommunikation und/oder Kulturvermittlung in den Bereichen klassische Musik, Jazz, Rock/Pop, Musiktherapie, Instrumentalpädagogik oder Elementare Musikpädagogik mit hohem künstlerischem oder pädagogischem Anspruch.

Für das Bewerbungsverfahren sind über das Online-Formular einzureichen:

  1. ein kurzer, künstlerisch-musikalischer oder pädagogischer Werdegang der teilnehmenden Einzelkünstler*innen, des Ensembles, der Band oder der Gruppe

  2. ein innovatives Digitalformat für Musik- und Kulturkommunikation und/oder Kulturvermittlung sowie eine kurze Beschreibung des vorgelegten Projektes und seines Innovationsgehaltes

    oder

    ein eine Ideenskizze zu dem geplanten Projekt (max. 2 Seiten DIN-A4), aus welcher der innovative Charakter des geplanten Formates und sein Bezug zum Thema „Digitalisierung“ hervorgeht

Die Förderung erfolgt im Dezember 2020.

Bei der Bewerbung über eine Ideenskizze ist das fertiggestellte Format, im Falle einer Förderung, bis spätestens drei Monate nach Erhalt des Förderbescheides nachzureichen.

Anmeldung

Der Anmeldeschluss ist der 15. Dezember 2020.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.initiative-kultur-digital.de

Für Ensembles, Bands und Gruppen erfolgt eine Anmeldung pro Ensemble, für jedes Gruppenmitglied muss dabei ein eigenes Anmeldeformular ausgefüllt werden.

Der ständige Hauptwohnsitz der Mehrzahl der Ensemble-, Band- oder Gruppenmitglieder muss in Sachsen-Anhalt liegen.

Kontakt

Initiative Kultur DIGITAL

Ludwig-Wucherer-Straße 60

06108 Halle (Saale)

digital@initiative-kultur.de

Träger

Initiative Kultur DIGITAL

Förderer

Musikalisches Kompetenzzentrum Sachsen-Anhalt, Aktion Musik e.V.