246 Tage: Diebin mit Messer wandert mit vier Haftbefehlen direkt ins Gefängnis

246 Tage: Diebin mit Messer wandert mit vier Haftbefehlen direkt ins Gefängnis
von 24. Oktober 2022 0 Kommentare

Die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle wurde am Samstag, den 22. Oktober 2022, gegen 15:45 Uhr durch eine Verkäuferin über einen Dieb-stahl in einem Lebensmittelgeschäft informiert. Eine eingesetzte Streife begab sich unmittelbar zum Tatort in die Bahnhofshalle und stellte eine äußerst aggressive Frau als Tatverdächtige fest. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Handtasche und eines Stoffbeutels wurden mehrere Lebensmittel und Hygieneartikel, welche dem sich im Bahnhof befindlichen Drogeriemarktes zuordnen ließen, sowie ein griffbereites Cuttermesser aufgefunden. Die polnische Staatsangehörige führte keine Ausweisdokumente mit sich und sträubte sich partout ihre Personalien preiszugeben. Daher sollte sie die Beamten für die Identitätsfeststellung zur Dienststelle begleiten. Schon auf dem Weg dorthin sperrte sich die 39-Jährige vehement gegen die Maßnahme und beleidigte die Beamten mit ehrverletzenden Worten. Dieses aggressive Verhalten setzte sie in der Dienststelle fort, sodass ihr sogar die dienstlich gelieferten Handfesseln angelegt werden mussten. Bei dem Abgleich der Personalien im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass sie gleich vier Mal per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Demnach wurde die Frau durch das Amtsgericht Merseburg und Halle wegen mehrfachen Diebstahls geringwertiger Sachen, fahrlässiger Brandstiftung und Unterschlagung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3414,50 Euro oder 246 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Die Bundespolizisten eröffneten der Frau die vier Haftbefehle und nahmen sie fest. Die geforderte Geldstrafe konnte nicht beglichen werden. Folglich wurde sie in die Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht. Zudem erwarten die Verurteilte neue Strafanzeigen wegen Diebstahls mit Waffen, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Die entwendeten Waren wurden an die beiden betroffenen Geschäfte zurückgegeben.

         

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