Am 14.06.2022 erging gegen einen 36-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau – Roßlau. Am 18.06.2022 wurde der Mann kurz vor Mitternacht durch die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) einer fahndungsmäßigen Kontrolle unterzogen.
Beim Abgleich seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem wurde der Vollstreckungshaftbefehl gegen den Deutschen erkannt. Demnach wurde der Gesuchte wegen Erschleichens von Leistungen in mehreren Fällen sowie weiteren Diebstahlshandlungen im Januar dieses Jahres durch das Amtsgericht Wittenberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 220 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte er weder die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt und war zudem unbekannten Aufenthaltes.
Somit erging der Vollstreckungshaftbefehl. Die eingesetzte Streife der Bundespolizei eröffnete dem Gesuchten diesen. Die geforderte Geldsumme konnte er nicht aufbringen und wurde dem-entsprechend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
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