Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig bereits im April 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sprach ihm im Juni 2020 wegen Körperverletzung schuldig. Hier wurde er zu einer Geldstrafe von 950 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 95 Tagen verurteilt. Da er weder die Zahlung der Geldstrafen leistete, noch sich dem Strafantritt stellte und dazu noch unbekannten Aufenthaltes war, ergingen die beiden Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den 27-Jährigen daraufhin fest. Da er die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2450 Euro nicht begleichen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben.