17-Jährige Radfahrer bei Verkehrsunfall leicht verletzt

von 22. November 2016

Auf Höhe des Parkplatzes der Halloren Schokoladenfabrik bog der Jugendliche plötzlich nach links ab ohne auf den Verkehr zu achten. Dabei stieß mit einem in gleicher Richtung fahrenden Auto zusammen, stürzte und verletzte sich leicht. Zum Zeitpunkt des Unfalls hörte er über die Kopfhörer seines Handys Musik. Die Polizei weist daraufhin hin, dass beim Führen eines Fahrzeuges – gerade um derartige Unfälle zu vermeiden – weder das Gehör noch die Sicht beeinträchtigt werden dürfen. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht bei einem Verstoß ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.