18-Jähriger Dieb tritt Bundespolizisten

von 7. September 2015

Der Aufforderung der Bundespolizisten zur Preisgabe seiner Identität kam der junge Mann nicht nach. Im Gegenteil, bei der Mitnahme zur Dienststelle trat er auf einen Bundespolizisten ein. Der Beamte konnte seinen Dienst weiter fortsetzen. Zusätzlich stellte sich heraus, dass gegen den 18-Jährigen auch ein Hausverbot vorlag. Somit wird er sich nun strafrechtlich wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.