18-jähriger Graffitisprayer auf frischer Tat gestellt

18-jähriger Graffitisprayer auf frischer Tat gestellt
von 26. Juli 2021

Bei der Befragung gab der 18-Jährige zu, einen Brückenpfeiler mit Farbe besprüht zu haben. Das angebrachte, mehrfarbige Graffiti auf einer Fläche von circa 3,25 Quadratmetern hat für den Deutschen eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zur Folge. Die hierfür erforderliche Personalienfeststellung, ohne einen mitgeführten Personalausweis, konnte aufgrund eines Abgleiches der angegebenen Personaldaten mit einem bereits vorhandenen Foto des 18-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem, vor Ort erfolgen. Zuständigkeitshalber wurde das Polizeirevier Halle über die begangene Graffitistraftat verständigt. Bei Eintreffen der Kräfte wurde die Person, samt der noch am besprühten Brückenpfeiler befindlichen Sprayerutensilien an die Landespolizei übergeben.