22-jährige Diebin muss für ein Jahr in Haft

von 1. Oktober 2021

Sie gab an, keine Dokumente bei sich zu haben und wirkte während der Kontrolle sehr unruhig und berauscht. Die Frage, ob sie verbotene Substanzen mit sich führte, bejahte die Deutsche und verwies auf ihre Bauchtasche, in der sie angab, Heroin mit sich zu führen. Zur Feststellung der Identität und Durchsuchung der Person und ihrer mitgeführten Sachen nahmen die Bundespolizisten die Frau mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine geringe Menge von vermutlich Heroin sowie vier Spritzen mit Drogenanhaftungen und zwei Kanülen. Die Sachen wurden sichergestellt. Die Frau machte mündliche Angaben zu ihren Personalien. Ein Abgleich der Daten im polizeilichen Informationssystem bestätigten ihre Angaben aufgrund eines vorhandenen Lichtbildes zweifelsfrei. Zudem ergab er, dass die 22-Jährigen per Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Halle vom 22. September 2021 gesucht wurde. Das Amtsgericht Halle hatte sie bereits im April 2019 aufgrund Diebstahls zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Da sie sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt nicht stellte, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen die junge Frau daraufhin fest und übergaben sie an eine Justizvollzugsanstalt. Außerdem wird sie sich aufgrund des mitgeführten Heroins nun auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Die eingesetzten Kräfte haben bei diesem Einsatz sieben weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittel- Waffen-, und Aufenthaltsgesetz festgestellt, ahndeten mehrere Ordnungswidrigkeiten und erfassten sieben Fahndungstreffer.